Tag: recht

Rechtsfreier Raum Realität – Beispiel 3: Vermietung

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Haus, Wohnungen, oder eine Immobilie, welche Sie vermieten.
Es muss nichts großes sein. Es macht keinen Unterschied, ob es nur ein Dachzimmer ist, welches Sie an einen Studi vermieten oder eine Wohnanlage.
In der Realität haben Sie einen Mietvertrag in der einige grundsätzliche Dinge geklärt sind.
Natürlich nicht geregelt, weil nicht legal, wären Dinge, die in die Privatspähre des Mieters eingreifen.
Und das ist ja auch gut so.

Im Internet dagegen sieht die Sache ganz anders aus.
Als Vermieter würden Sie im Internet die Rolle eines Webspace-Providers einnehmen.

Im Gegensatz zur Realität gibt es hier jedoch viel weniger Privatsphäre für den “Mieter”.
Stattdessen verpflichtet Sie der Staat -sofern Sie entsprechend groß sind- alle Zugriffe zu speichern.
Das läßt sich vergleichen, als ob Sie in der Realität gezwungen werden, jeden Besucher des Mieters zu protokollieren. (Dieses gab es in der Realität auch wirklich schon. Diese Zeiten sind jedoch glücklicherweise vorbei!).

Im Internet haben SPD und CDU sie jedoch in Form der Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt.

Wie auch immer man dazu steht – es ist noch nicht alles: Angenommen Sie haben ihren Hauswart angestellt, der jedes kommen und gehen festhält, haben Sie es gleichzeitig mit dem Datenschutz zu tun. Denn dieser sagt, daß persönliche Daten nicht einfach aufgezeichnet werden dürfen.
Streng genommen muss also ihr Hauswart jeden, der in das Haus kommen und jemand besuchen will, erst fragen, ob er mit der Speicherung einverstanden ist. Wenn er das nicht ist, dürfen Sie ihn aber nicht etwa abweisen, sondern müssen ihm die Möglichkeit einräumen, auch ohne Protokollierung reinzukommen.

Wie dieses Dillema gelöst werden soll, liegt an Ihnen.

Ach ja: Für die Kosten der Protokollierung müssen Sie weitestgehend selbst aufkommen.

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Rechtsfreier Raum: Realität – Beispiel 2: Die Party

Stellen Sie sich vor, Sie machen eine Party in ihrem Garten.

Sie laden dazu alle ihre Freude und Bekannten ein und lassen auch zu, daß diese auch eigene Bekannte mitbringen.
Es ist nett, der Grill bruzelt vor sich hin und alle sind guter Laune. Hier und da bilden sich Grüppchen, in denen über die Tagespolitik oder “Dies und Das” gesprochen und diskutiert wird.
Als Gastgeber sind Sie natürlich nicht überall gleichzeitig sondern unterhalten sich mit und sorgen für eine gute Atmosphäre.

Wäre dies nun im Internet, wäre es so, als ob Sie ein Forum betreiben würden.
Als Betreiber eines Forums sind Sie “Dank” diverser Gerichtsurteile verpflichtet, darum zu achten, daß niemand etwas ungesetzliches von sich gibt; Sie müssen aufpassen, daß niemand unwahre Tatsachenbehauptungen macht etc. pp. Dabei spielt es dann auch keine Rolle mehr, ob das Forum privat ist oder nicht.

Ok, zurück zur Party in der Realität: Was bedeutet es da: Sie als Gastgeber haben die Pflicht jedes Gespräch zu verfolgen und für den Fall, daß jemand etwas sagt, daß als Rufschädigung, Markenverletzung o.ä. aufgefasst werden könnte.
Falls also einer der Freunde z.B. über sein persönliches Leid mit einer Firma erzählt, müssen Sie gleich einschreiten, wenn die Wortwahl nicht eindeutig subjektiv ist.

Und noch weiter: In Hinblick auf den Datenschutz muss im Internet jeder die Möglichkeit haben, anonym zu bleiben.
Übertragen auf die Hausparty bedeutet dies, Sie dürfen ggf. garnicht wissen, wer der Begleiter einer Freundin ist, die diese mitgebracht hat. Geht man nach extremen Ansichten von einigen “Datenschützern” dürfen Sie nichtmal wissen, ob wer wann überhaupt da gewesen ist und in welchen Räumen ihres Hauses er rumgegangen ist…

Wenn dieser Besucher dann aber irgendwas illegitimes sagt und später jemand anders dagegen vorgeht, haften Sie!
Auch wenn Sie zur selben Zeit vielleicht am anderen Ende des Gartens am Grill standen und nichts davon mitbekommen haben.
Die Einstufung einer Party als privat ist im ganzen ohne aufgehoben. Jedes Gespräch, jede Diskussion wird ggf. so behandelt, als seien es keine privaten, subjektiven Meinungsäußerungen. (Dies müsste durch entsprechenden Satzbau oder Hinweise jeweils extra gesagt werden).

Kurzum: Würde man in der Realität genauso rechtlich verfolgt werden wie im Internet, gäb es kein privaten Raum mehr und die freie Meinungsäußerung wäre stark reglementiert.

Siehe auch:

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Rette deine Freiheit

Ein Video, bei dem eigentlich keine Kommentare notwendig sind:

RetteDeineFreiheit.de from alexanderlehmann on Vimeo.

Erklärungen, Transkript und Hintergründe unter http://rettedeinefreiheit.de/

Ergänzung:

Passend zu dem Video gibt es ein Bericht von jemand, der ganz offensichtlich während der Demonstration “Freiheit statt Angst” ohne Angabe von Gründen stundenlang festgenommen wurde: alios:org: Meine Festnahme bei der Freiheit statt Angst 2009 (Kopie u.a. bei: gedankenstücke: Die Polizei bei Freiheit statt Angst 09).

Soweit sind wir schon.

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Rechtsfreier Raum: Realität – Beispiel 1: Das Klingelschild

Wer im Internet einen Webauftritt oder einen Blog betreibt und dieses regelmäßig aktualisiert, ist gesetzlich verpflichtet ein Impressum vorzuhalten. In diesem Impressum müssen Daten zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme angegeben sein. Der bloße Name oder gar ein Pseudonym reicht nicht aus. Je nachdem vor welchem Gericht man sich verteidigen müsste, gibt es unterschiedliche Meinungen darüber, wie umfangreich diese personenbezogenen Daten sein müssen. Zumindest aber wird Name, Vorname, die postalische Adresse, E-Mailadresse und/oder Telefon gefordert.
Diese Daten müssen öffentlich abrufbar sein und müssen auch leicht auf dem Webauftritt zu finden sein.
Das diese Daten dann von kommerziell tätigen Adresssammlern ohne Wissen und Erlaubnis des Anbieters abgerufen, gespeichert und wieterverwendet werden, muss dieser in der Praxis hinnehmen.

In die Realität übertragen bedeutet dies:

Wer eine Wohnung regelmäßig nutzt, der ist verpflichtet, entsprechende Kontaktdaten öffentlich zu machen. In der Praxis werden an den Briefkästen von Häusern jedoch nur Nachnamen angegeben. Dies würde nicht mehr reichen. Stattdessen müssen die Klingelschilder bzw. Briefkästchen ebenso vollständige Informationen geben, wie im Internet. Also vollständige Namen, Adresse, E-Mailadresse oder/und Telefon.

Für den Fall, daß uneinsichtige Menschen dem nicht nachkommen, können Anwälte eine kostenbewehrte Abmahnung aussprechen.

Viel Spaß beim Aussortierungen der Werbung :)

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Rechtsfreier Raum: Realität

An vielen Stellen behaupten Personen aus Politik und Wirtschaft, daß Internet bedürfe Regeln. Es dürfe nicht zu einem rechtsfreien Raum werden oder ein solches sein.

Das diese Aussagen von mangelnder Kompetenz der betreffenden Personen zeugen, wurde bereits vielfach belegt. Insbesondere Anwälte verwiesen darauf, wie schnell sich Verfehlungen oder unrechtmäßiges Verhalten im Internet auswirken und ein Gerichtsgang nach sich ziehen. Als jemand der seit 1994 Webseiten macht, sehe ich das ganze noch enger: Wer im Internet publiziert, Websites betreibt oder in Foren diskutiert ist an vielen Stellen eine Kontrolle und Verfolgung ausgesetzt, die in der Wirklichkeit niemals hingenommen werden würde.

Als Netizens kann man da oft erklären wie man möchte. Solange man aber nicht Beispiele aus dem Alltagsleben, fernab von Internet und Computer, bringt, verstehen viele nicht die Problematik und noch viel weniger die Entrüstung der “digital Natives”.

Ich möchte daher in Folge einige Beispiele bringen unter folgender Leitfrage:
Was wäre, wenn im Internet übliche, rechtlich relevante Dinge auf die Wirklichkeit übertragen werden?


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Kommentar zu Recht + Link – Kein Rechtsfrieden im Internet?

Erst wenige Tage sind vergangen, wo wir auf die Aktion NoAmazon von Richard Stallmann aufmerksam machten, bei der gegen eine zweifelhaften Software-Patentsanmeldung protestiert wird, die die Entwicklung von Softwaretechniken im Internet nachweisbar behindert.

Nun wurden wir wieder von der Situation in Deutschland eingeholt, die wir bisher so gut im Hinterkopf verdrängten. Nachdem bereits seit geraumer Zeit Abmahnungen betreffend Links, die in einer bereits vielfach kopierten Einführung ueber HTML, namens SelfHTML, gemacht wurden, welche auf eine amerikanische Software mit den Namen “FTP Explorer” wiesen, mit der Begründung daß eine Verwechslungsgefahr zur Marke “Explorer” der Firma Symicron gegeben sei, wurde nun der Autor von SelfHTML, Stefan Münz, selbst abgemahnt.

Im Gegensatz zu viele zuvor Abgemahnten, geht dieser, unterstützt von der Initiative Freedom for Links, den Gerichtsweg und erlaubt damit endlich die Möglichkeit einer rechtlichen Klärung dieser Situation: Es wurde eine negative Feststellungsklage eingereicht.
Eine negative Feststellungsklage, bzw. die gerichtliche Auseinandersetzung, ist hierzu der einzige Weg – leider zu Lasten des jeweiligen Betroffenen, der zur Finanzierung des Anwalts ersteinmal tief in die Tasche greifen muß -ob er oder sie Recht hat oder nicht.
Da viele diesen Weg bisher scheuten, wählten Sie den vermeindlich kostengünstigeren Weg in der Bezahlung der anwaltlichen Abmahngebühr…

Das diese Situation dem deutschen Internet nicht gerade dienlich ist, wurde bereits mehrfach deutlich gemacht. Die Frage, inwieweit sich diese rechtliche Lage mit den Erklärungen der Bundesregierung und der jüngsten Reden des Bundeskanzlers deckt, sei dahingestellt.

Die Frage, die sich ein Laie, der gerade mal froh über seinen frisch installierten Internet-Zugang ist, stellt, ‘Was geht das mich an?’, muß man dann auch klar beantworten: Jeder, der eine kommerzielle Homepage hat und hierzu gehören auch Laienhomepages, die mindestens ein einziges Werbebanner haben, ist betroffen: Existiert auf der Homepage ein Link, der eine -wenn auch ferne- Markenrechtsverletzung aufweist, kann die Anwaltsrechnung ins Haus flattern. Die einzige Möglichkeit, dies zu vermeiden ist die Durchführung einer kostenträchtigen Markenrecherche bei der Setzung jedes Links, welcher mit einem Namen behaftet ist. (Genauer gesagt, reicht auch dies nicht, da es Anwälte auch nicht stört, wenn die Marke erst später als der Link eingetragen wurde.)

Als Chef von XWolf unterstütze ich die Aktion von Stefan Münz und möchte jeden Leser dieses Textes darum bitten dies auch für sich vorurteilsfrei in Betracht zu ziehen.
Das Internet darf zwar nicht zum rechtsfreien Raum werden, aber auch nicht ins Gegenteil, nämlich zu einer überregulierten, nutzerfeindlichen Zone, entarten.
Im Folgendem lasse ich Stefan Münz selbst zu Wort kommen, indem ich seinen Forensbeitrag aus dem SelfHTML-Forum ungekürzt wiedergebe. Ich schließe mich seinen Statements voll an.
Die folgende Nachricht stammt von Stefan Münz (selfhtml@teamone.de), 12. April 2000, 11:56 Uhr

Liebe Leser,

jetzt heisst es erst mal, tief Luft zu holen und sich ein wenig Zeit zu nehmen. Denn es gibt ein paar neue, brisante Seiten auf Selfaktuell und ein paar weitere Seiten auf der Domain freedomforlinks.de, auf denen ein wichtiges Thema angesprochen wird, und wir bitten alle, diese Seiten erst mal in Ruhe durchzulesen. Auch wenn ihr gerade den Kopf mit was anderem voll habt, solltet ihr euch mit diesen Dingen hier mal beschaeftigen. Denn das betrifft euch durchaus alle – jedenfalls alle, die Homepages im Netz anbieten! Der Link zur Einstiegsseite lautet:

http://www.teamone.de/selfaktuell/talk/rechtundlinks.htm

Wenn ihr die Lektuere hinter euch habt und hoffentlich einigermassen versteht, worum es da geht, solltet ihr euch die folgenden Bemerkungen und Hinweise noch durchlesen:

* Es geht hier nicht nur um einen bestimmten Fall. Es geht generell darum, ein Bewusstsein dafuer zu schaffen, dass die vernetzte elektronische Welt, die WWW-Gruendervater Tim Berners Lee sich vorstellte, als er HTML und <a href> schuf, in Gefahr ist. Die Gefahr besteht darin, dass sich bald niemand mehr trauen koennte, einen Link auf eine fremde Seite zu setzen, weil fast jeder solche Link durch spitzfindige juristische Ansprueche anfechtbar ist und zu Resignation und zum Kollaps ganzer Homepages fuehren kann. Denn wer von euch wuesste genau, wie er reagieren soll, wenn ploetzlich eine anwaltliche Abmahnung ins Haus flattert, die fast 2000 Mark kostet und sich auf einen bestimmten Link der eigenen Homepage bezieht? Die meisten von euch wussten bislang sicher nicht mal, was so eine Abmahnung eigentlich ist. Geschweige denn, wie man darauf reagieren kann.

* Frueher war das Ausfindigmachen von Verwendungen geschuetzter Namen nicht so einfach. Aber im Zeitalter von Altavista&Co. kann ein findiger Anwalt den Tag einfach damit beginnen, nach einem markenrechtlich geschuetzten Begriff seiner Mandantenschaft zu suchen und aus den Suchtreffern schnell mal wahllos ein paar heraussuchen. Dann setzt er den Namen des Homepage-Anbieters und ein paar andere Variablen in seinem Serienbriefprogramm ein, und schon ist die naechste Abmahnung versandfertig. Zwei oder drei davon am Tag, und man kann mit wenig Aufwand richtig gutes Geld verdienen und hat nebenher jede Menge Zeit. Dabei wird auch nicht lange gefackelt. Auf solche feinen juristischen Unterschiede wie blosse Nennung eines geschuetzten Zeichens und dessen kommerzieller Benutzung wird gar nicht eingegangen, oder es werden wilde Behauptungen aufgestellt. Der Einschuchterungseffekt, den die rechtlichen Drohgebaerden im Abmahnschreiben haben, reicht in den meisten Faellen.

* Eine Tatsache hat so ein findiger Anwalt jedoch uebersehen: die gleiche, vom Internet ermoeglichte Bequemlichkeit, die es ihm erlaubt, so leicht an ahnungslose Abmahnopfer heranzukommen, ermoeglicht es anderen Netzbuergern auch, sich schnell und effizient ueber solche Dinge zu verstaendigen und sich zu organisieren. Im vorliegenden Fall organisieren sich nun zwei bekannte Web-Projekte (SELFHTML und Freedom for Links), um gemeinsam ein Zeichen zu setzen gegen den um sich greifenden, fuer die Entwicklung des Webs unheilvollen Abmahnwahn im deutschen Internet.

* Das Verfahren, das wir nun anstrengen, kann das Problem leider noch nicht an der Wurzel beseitigen. Wenn es gut geht, schaffen wir einen Praezedenzfall, der fuer die weitere Rechtssprechung in aehnlichen Faellen von Vorteil ist. Als weiterreichende Konsequenz muesste der Gesetzgeber jedoch aktiv werden und Gesetze schaffen, die nicht nur Marken schuetzen, sondern auch Homepages. Das Internet ist ein neues Medium mit neuen Realitaeten, bei dem die sture und durch anwaltliche Spitzfindigkeit unterstuetzte Anwendung “alter” Gesetze zum Teil das Gegenteil dessen bewirkt, wozu das Recht im Rechtsstaat da ist. Es muss endlich eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden, die im Anbieten von Inhalten im Internet nicht nur potentielle Kriminalitaet wittert, sondern diese als gesellschaftlich wertvolles und schuetzenswertes Gut betrachtet und das in entsprechenden Gesetzen verankert. Leider leben wir diesbezueglich noch immer in der Steinzeit.

* Bitte nehmt die Spendenaufforderung ernst. Wir sind wirklich auf finanzielle Mithilfe aus den Reihen derer angewiesen, fuer deren Belange wir uns mit unserem juristischen Vorstoss einsetzen. Es sind die Belange von euch allen, von jedem, der im Internet publiziert! Wenn euch diese Belange beispielsweise den Gegenwert eines Fachbuchs oder eines Shareware-Programms wert sind, dann macht euch bitte die Muehe und spendet den entsprechenden Betrag. Hier noch mal die Daten: Freedom for Links e.V., Hamburger Sparkasse, BLZ: 200 505 50, Kto.: 1217/117934

* Und bitte tragt die Kunde in die Welt hinaus! Mailt es weiter, postet es woanders, schreibt serioese Medien an, zu denen ihr Kontakt habt. Wir wollen, dass eine breitere Oeffentlichkeit auf die rechtsbeugenden Machenschaften, die hier in den Blickpunkt geraten, aufmerksam wird. Wird es uns gelingen, dem Durchschnitts-User zu zeigen, dass das Internet nicht nur aus Broker-Wahn, E-Commerce und Geldmacherei auf Wildwest-Niveau besteht, sondern auch aus einer eigenen, gewachsenen und weiterwachsenden Kultur, die nicht bereit ist, sich zerstoeren zu lassen? Wir moechten kein boeses Blut vergiessen, keinen Hass verbreiten und keine Aufwiegelung betreiben. Wir appellieren deshalb auch an alle, die das Thema weiterkommunizieren, dergleichen zu vermeiden. Blinde Wut bringt uns nicht weiter und schadet uns nur. Bleibt also bitte cool, verletzt niemanden persönlich, aber erkennt bitte, dass es in euer allem Interesse liegen sollte, mehr als nur ein kleines Staubwoelkchen aufzuwirbeln gegen den Homepage-Abmahnwahn. Es wird Zeit, daß sich da was tut!

viele Gruesse
Stefan & Kess

Quellen und Hintergrundinformationen

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Was zählt ein Copyright?

von Volker Runkel

Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, wie leicht es doch ist, eine Idee, sei es eine einzelne Grafik oder ein komplettes Design, im Internet zu stehlen? Versuchen Sie das mal auf Papier. Das Internet, das eigentlich von seinen Ideen und seinen freien Angeboten lebt, wird immer mehr zum Schauplatz dreister Diebe – viel beachten den Copyright-Hinweis gar nicht mehr, Grafiken und HTML-Dateien werden auf den eigenen Rechner heruntergeladen, Inhalte angepaßt und das ganze unter dem eigenen Copyright vertrieben.

Wie ist denn nun überhaupt Copyright definiert, darf man vielleicht sogar fremde Dinge stehlen und vielleicht nach etwas Nachbearbeitung als das eigene ausgeben?

Sieht man das Copyright als urheberrechtlichen Schutz, läßt sich leicht festlegen, was geschützt ist: Schriftwerke, Musik oder Werke der bildenden Künste (Grafiken) sind immer urheberrechtlich geschützt, Computerprogramme sind nicht mittelbar über den zugrundeliegenden erfinderischen Gedanken, sondern unmittelbar in der konkreten Ausgestaltung geschützt. Es müssen vier Kriterien (persönliches Schaffen, geistiger Gehalt, wahrnehmbare Form, schöpferischer Eigentümlichsgrad) erfüllt werden; Jedoch wie man sofort erkennt, nicht immer Problem für eine selbsterstellte Internet-Seite oder Design. Man erkennt aber auch klar, dass man den Schutz dann nicht erhält, wenn man einen gewissen schöpferischen Eigentümlichsgrad nicht erreicht. Kopiert man nur etwas Bestehendes, ist der schöpferische Eigentümlichsgrad Null.

Wie aber schütze ich mich vor den Internet-Dieben? Gibt es denn überhaupt eine Möglichkeit?

Die Schutzmaßnahmen, die auf rechtlicher Basis gewährleistet werden, sind strafrechtliche Sanktionen. Diese werden dann eingeleitet, wenn das Urheberrecht verletzt wird. Zur Verletzung des Urheberrechtes gehören unter anderem auch Bearbeitung oder zu enge Anlehnung an Bestehendes. Die Rechtsprechung bezieht sich dabei auf Programme, jedoch sind natürlich auch HTML-Seiten in gewisser Weise Programmcode, wobei jedoch die Rechtslage hier nicht immer ganz eindeutig ist. Wenig Chancen auf ein rechtskräftiges Urteil haben Sie dann, wenn Sie nur privat tätig sind, denn dann ist es sehr schwer Schadensummen festzustellen. Ohne Schadensumme kann nicht festgestellt werden, wie schwerwiegend das Vergehen ist. Dennoch sind auch private Internetangebote vorerst geschützt.

Wann darf ich aber dann eine Sache, die ich an etwas anderes angelehnt habe, meine eigene Kreation nennen? Darf ich das überhaupt?

Natürlich gibt es auch für diesen Fall Regelungen in der bisherigen Rechtsprechung rund um die EDV. Allgemein läßt sich beinahe problemlos sagen, dass dann, wenn man zwar eine anderes Programm als Vorlage für das eigene genommen hat, aber nicht einfach nur kopiert hat, sondern auch eigenes Gedankengut, eigene Leistung hineingesteckt hat, ein eigenes Werk entstanden ist. Daher lautet unser Rat, sobald es darum geht, eine Design- oder Grafik-Idee zu verwirklichen, das man möglichst alles selber macht und nicht einfach nur kopiert.

Durch welche Techniken schütze ich mich vor dem Klau meiner Ideen und Grafiken?

Rechtliche Möglichkeiten sind schön und gut, aber am einfachsten kann man sich schützen, indem man es dem Dieb durch Alarmanlagen und Sicherheitsschlösser den Weg verbaut. Der Diebstahl durch Rechtsklick geht sehr leicht, daher hat man sich bereits einige nette Hilfsmittel einfallen lassen: Um Grafiken zu schützen, kann man sich eines Wasserzeichens bedienen, dieses wird unsichtbar für unser Auge im Bild festgehalten. Es gibt bereits mehrere Hersteller von Filtern und Tools, die diese Technik anbieten, einer der bekanntesten ist die amerikanische Firma Digimarc. Daneben gibt es aber auch sowohl JavaScripts, die die rechte Maustaste deaktivieren, und CGI-Programme, die einen Download gar nicht ermöglichen, jedoch läßt sich normalerweise der Cache des Browser immer noch auslesen. Einen Anbieter dieser CGI-Programme finden Sie unter http://www.anti-leech.com.

Aber wollen wir am Schluß doch nochmals ehrlich sein, das Internet würde ohne das Kopieren von Ideen kaum so tolle Angebote haben. Wohlgemerkt, das Kopieren von Ideen und die eigene Umsetzung, die nicht wie eine eins zu eins Kopie aussieht, ist tolerierbar, zeigt es doch demjenigen, der das Design entwickelt hat, dass er etwas wirklich gutes kreiert hat.

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