Tag: realität

Rechtsfreier Raum Realität – Beispiel 3: Vermietung

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Haus, Wohnungen, oder eine Immobilie, welche Sie vermieten.
Es muss nichts großes sein. Es macht keinen Unterschied, ob es nur ein Dachzimmer ist, welches Sie an einen Studi vermieten oder eine Wohnanlage.
In der Realität haben Sie einen Mietvertrag in der einige grundsätzliche Dinge geklärt sind.
Natürlich nicht geregelt, weil nicht legal, wären Dinge, die in die Privatspähre des Mieters eingreifen.
Und das ist ja auch gut so.

Im Internet dagegen sieht die Sache ganz anders aus.
Als Vermieter würden Sie im Internet die Rolle eines Webspace-Providers einnehmen.

Im Gegensatz zur Realität gibt es hier jedoch viel weniger Privatsphäre für den “Mieter”.
Stattdessen verpflichtet Sie der Staat -sofern Sie entsprechend groß sind- alle Zugriffe zu speichern.
Das läßt sich vergleichen, als ob Sie in der Realität gezwungen werden, jeden Besucher des Mieters zu protokollieren. (Dieses gab es in der Realität auch wirklich schon. Diese Zeiten sind jedoch glücklicherweise vorbei!).

Im Internet haben SPD und CDU sie jedoch in Form der Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt.

Wie auch immer man dazu steht – es ist noch nicht alles: Angenommen Sie haben ihren Hauswart angestellt, der jedes kommen und gehen festhält, haben Sie es gleichzeitig mit dem Datenschutz zu tun. Denn dieser sagt, daß persönliche Daten nicht einfach aufgezeichnet werden dürfen.
Streng genommen muss also ihr Hauswart jeden, der in das Haus kommen und jemand besuchen will, erst fragen, ob er mit der Speicherung einverstanden ist. Wenn er das nicht ist, dürfen Sie ihn aber nicht etwa abweisen, sondern müssen ihm die Möglichkeit einräumen, auch ohne Protokollierung reinzukommen.

Wie dieses Dillema gelöst werden soll, liegt an Ihnen.

Ach ja: Für die Kosten der Protokollierung müssen Sie weitestgehend selbst aufkommen.

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Rechtsfreier Raum: Realität – Beispiel 2: Die Party

Stellen Sie sich vor, Sie machen eine Party in ihrem Garten.

Sie laden dazu alle ihre Freude und Bekannten ein und lassen auch zu, daß diese auch eigene Bekannte mitbringen.
Es ist nett, der Grill bruzelt vor sich hin und alle sind guter Laune. Hier und da bilden sich Grüppchen, in denen über die Tagespolitik oder “Dies und Das” gesprochen und diskutiert wird.
Als Gastgeber sind Sie natürlich nicht überall gleichzeitig sondern unterhalten sich mit und sorgen für eine gute Atmosphäre.

Wäre dies nun im Internet, wäre es so, als ob Sie ein Forum betreiben würden.
Als Betreiber eines Forums sind Sie “Dank” diverser Gerichtsurteile verpflichtet, darum zu achten, daß niemand etwas ungesetzliches von sich gibt; Sie müssen aufpassen, daß niemand unwahre Tatsachenbehauptungen macht etc. pp. Dabei spielt es dann auch keine Rolle mehr, ob das Forum privat ist oder nicht.

Ok, zurück zur Party in der Realität: Was bedeutet es da: Sie als Gastgeber haben die Pflicht jedes Gespräch zu verfolgen und für den Fall, daß jemand etwas sagt, daß als Rufschädigung, Markenverletzung o.ä. aufgefasst werden könnte.
Falls also einer der Freunde z.B. über sein persönliches Leid mit einer Firma erzählt, müssen Sie gleich einschreiten, wenn die Wortwahl nicht eindeutig subjektiv ist.

Und noch weiter: In Hinblick auf den Datenschutz muss im Internet jeder die Möglichkeit haben, anonym zu bleiben.
Übertragen auf die Hausparty bedeutet dies, Sie dürfen ggf. garnicht wissen, wer der Begleiter einer Freundin ist, die diese mitgebracht hat. Geht man nach extremen Ansichten von einigen “Datenschützern” dürfen Sie nichtmal wissen, ob wer wann überhaupt da gewesen ist und in welchen Räumen ihres Hauses er rumgegangen ist…

Wenn dieser Besucher dann aber irgendwas illegitimes sagt und später jemand anders dagegen vorgeht, haften Sie!
Auch wenn Sie zur selben Zeit vielleicht am anderen Ende des Gartens am Grill standen und nichts davon mitbekommen haben.
Die Einstufung einer Party als privat ist im ganzen ohne aufgehoben. Jedes Gespräch, jede Diskussion wird ggf. so behandelt, als seien es keine privaten, subjektiven Meinungsäußerungen. (Dies müsste durch entsprechenden Satzbau oder Hinweise jeweils extra gesagt werden).

Kurzum: Würde man in der Realität genauso rechtlich verfolgt werden wie im Internet, gäb es kein privaten Raum mehr und die freie Meinungsäußerung wäre stark reglementiert.

Siehe auch:

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Rechtsfreier Raum: Realität – Beispiel 1: Das Klingelschild

Wer im Internet einen Webauftritt oder einen Blog betreibt und dieses regelmäßig aktualisiert, ist gesetzlich verpflichtet ein Impressum vorzuhalten. In diesem Impressum müssen Daten zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme angegeben sein. Der bloße Name oder gar ein Pseudonym reicht nicht aus. Je nachdem vor welchem Gericht man sich verteidigen müsste, gibt es unterschiedliche Meinungen darüber, wie umfangreich diese personenbezogenen Daten sein müssen. Zumindest aber wird Name, Vorname, die postalische Adresse, E-Mailadresse und/oder Telefon gefordert.
Diese Daten müssen öffentlich abrufbar sein und müssen auch leicht auf dem Webauftritt zu finden sein.
Das diese Daten dann von kommerziell tätigen Adresssammlern ohne Wissen und Erlaubnis des Anbieters abgerufen, gespeichert und wieterverwendet werden, muss dieser in der Praxis hinnehmen.

In die Realität übertragen bedeutet dies:

Wer eine Wohnung regelmäßig nutzt, der ist verpflichtet, entsprechende Kontaktdaten öffentlich zu machen. In der Praxis werden an den Briefkästen von Häusern jedoch nur Nachnamen angegeben. Dies würde nicht mehr reichen. Stattdessen müssen die Klingelschilder bzw. Briefkästchen ebenso vollständige Informationen geben, wie im Internet. Also vollständige Namen, Adresse, E-Mailadresse oder/und Telefon.

Für den Fall, daß uneinsichtige Menschen dem nicht nachkommen, können Anwälte eine kostenbewehrte Abmahnung aussprechen.

Viel Spaß beim Aussortierungen der Werbung :)

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Rechtsfreier Raum: Realität

An vielen Stellen behaupten Personen aus Politik und Wirtschaft, daß Internet bedürfe Regeln. Es dürfe nicht zu einem rechtsfreien Raum werden oder ein solches sein.

Das diese Aussagen von mangelnder Kompetenz der betreffenden Personen zeugen, wurde bereits vielfach belegt. Insbesondere Anwälte verwiesen darauf, wie schnell sich Verfehlungen oder unrechtmäßiges Verhalten im Internet auswirken und ein Gerichtsgang nach sich ziehen. Als jemand der seit 1994 Webseiten macht, sehe ich das ganze noch enger: Wer im Internet publiziert, Websites betreibt oder in Foren diskutiert ist an vielen Stellen eine Kontrolle und Verfolgung ausgesetzt, die in der Wirklichkeit niemals hingenommen werden würde.

Als Netizens kann man da oft erklären wie man möchte. Solange man aber nicht Beispiele aus dem Alltagsleben, fernab von Internet und Computer, bringt, verstehen viele nicht die Problematik und noch viel weniger die Entrüstung der “digital Natives”.

Ich möchte daher in Folge einige Beispiele bringen unter folgender Leitfrage:
Was wäre, wenn im Internet übliche, rechtlich relevante Dinge auf die Wirklichkeit übertragen werden?


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