Kommentar zur Facebook-Debatte

Es gibt immer mal wieder Debatten und Forderungen, dass man Facebook oder andere Social Media Plattformen nicht nutzen solle, weil dort Daten missbraucht werden. Ich denke, diesen Forderungen liegt eine wesentlich falsche Auffassung vom Internet zugrunde.

Alles was man im Internet schreibt, speichert oder ablegt, kann und wird von anderen gelesen, gespeichert, remixt und weitergegeben werden. Das liegt in der Natur des Internets. Das ist Grundlage der Existenz des Netzes, es schafft neues Wissen, Kunst, Kultur und Moral.
Das vermeintliche Recht auf Vergessen ist in diesem lebenden Netz eine Fehlerquelle, die früher oder später wieder deroutet wird.
Es spielt gar keine Rolle, auf welcher Plattform man sich da nun bewegt. Das obige gilt für alle offenen Plattformen. Es gilt meines Erachtens auch für Webserver und deren Logfiles. Ja selbst für die IP-Adressen und Browser-Fingerprints.
Letztlich empfehle ich auch all jenen, die mit oberlehrerhaften Mahnung die Nutzung von Facebook und co. anprangern einmal folgenden Text eines Jugendlichen:
Früher waren wir bei Facebook unter uns. Doch seitdem auch Eltern und andere Verwandte es für sich entdeckt haben, teilen wir Bilder von der letzten Party nicht mehr gern in unserer Timeline. Auch weniger verfängliche Dinge posten wir nicht – einfach nur, weil wir wissen, dass unsere Eltern es sehen könnten.

Es wäre auf der Linie der Altparteien das was man nicht kontrollieren kann, zu verbieten. Wer Präsenz auf Facebook verbietet kann sich auch vom Internet verabschieden und vertritt kein Netizen mehr. Ich verbiete doch auch Menschen kein Online Banking oder halte diesen moralisch geprägte Predigten, weil die Banken Deals mit der Schufa AG machen. Genauso wenig würde eine Partei oder eine Organisation auf die Idee kommen, keine Bankkonten mehr zu führen.

Wogegen allerdings vorzugehen wäre, sind die Datendealer bzw. der Datenhandel. Dadurch, dass ich einer Plattform -oder eben meiner Bank- die Erlaubnis erteile, meine Daten zu Prüf- oder Informationszwecken zu nutzen, sollte nicht auch die Erlaubnis erwachsen können, dass Datenhändler fast ungehemmt eben solche Daten an weitere Parteien weiter verkaufen ohne dass ich davon erfahre. Dagegen wäre vorzugehen.

Meine Forderung und meine Meinung ist und bleibt: Unbeschränkte Freiheit für das Netz und für dessen Daten. Kontrolle jedoch für die Datenweitergabe an und durch Dritte.

Dies kann meines Erachtens durch eine „Userdata-Lizenz“ geschehen. Wie auch beim Urheberrecht auf kreative Werke, sollte es ein automatisch wirksames und nicht ablaufbares Datenrecht auf persönliche Daten geben. Dieses Datenrecht soll es ermöglichen, dass Menschen selbst über die Weitergabe an Dritte bestimmen und auch daran Lizenzgebühren geltend machen können.

3 Kommentare zu “Kommentar zur Facebook-Debatte

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  1. Es ist schon klar, dass Nutzerdaten gesammelt werden. So finde ich es zum Beispiel sinnvoll, wenn meine letzten Amazonaktivitäten berücksichtigt werden, indem versucht wird, mir passende Produkte zu empfehlen. Wenn allerdings auch Aktivitäten aufgezeichnet werden, die außerhalb der Plattform gemacht werden, geht das mMn deutlich zu weit. Das betrifft etwa die Standortaufzeichnungen durch google-Dienste oder seit diesem Jahr eben auch Facebook. Deshalb habe ich seit 1.2. keine FB-Freunde mehr und habe nach bestem Wissen und Gewissen alles untersagt, was man so untersagen kann.

    Ich bin gespannt, wie lange es dauert, bis FB meinen Account wegen Inaktivität stillegt, ich habe es nur deshalb nicht selbst getan, damit ich nicht meine Candycrush-Spielstände und die Möglichkeit der Synchronisation derselben verliere. Obwohl, wenn ich das richtig verstanden habe, bietet king.com inzwischen auch die Synchronisation der Spielstände über mehrere Geräte an. Aber warum sollte man denen nun auch noch zusätzliche Daten liefern?

  2. Danke für den Beitrag, der aus meiner Perspektive in die richtige Richtung geht.
    Ich hatte mir 2012 mal die Mühe gemacht und die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen verschiedener Netzwerke angeschaut.

    http://blogspot.smegworx.com/datenschutzbestimmungen-in-sozialen-netzwerken-gehts-auch-einfacher/

    Da wurde relativ schnell deutlich, dass die Nutzer in aller Regel nicht wissen, was sie da anklicken und welchen Regelungen sie da zustimmen.

    Daher würde ich Deinen Ansatz um einige wichtige Punkte ergänzen wollen:

    a) Konsequentes „OptIn“
    In der Standardeinstellung werden gar keine persönlichen Daten erhoben, der Nutzer muss hier jeder Speicherung/Nutzung von ihm freigegebener Daten explizit

    b) Transparenz der Daten
    Durch den Bereiber ist anzuzeigen, welche konkreten Daten erhoben und gespeichert werden. Dies ist nicht nur bei der Anmeldung für den Nutzer übersichtlich darzustellen, sondern auch in einem Bereich der persönlichen Verwaltung. Damit wird gewährleistet, dass der Nutzer JEDERZEIT über die von ihm freigegebenen/gespeicherten Daten informiert ist. So kann auch im Nachhinein noch durch den Nutzer an den Einstellungen etwas geändert werden.
    Bitte beachten: Es geht hier auch um Daten auf Einzelattributsebene.

    c) Explizite Zustimmung bei „Weitergabe“ der Daten
    Vielfach werden die vom Nutzer gesammelten Daten zu einem Profil verdichtet und dann an Dritte weiterverkauft.
    Diese Weitergabe hat standardmäßig zu unterbleiben und bedarf IMMER einer expliziten Zustimmung des Nutzers.

    d) Daten sind Geld wert
    Die Daten, gemeinhin auch als „Öl des 21. Jh.“ bezeichnet versetzen die Diensteanbieter in die Lage, neben der eigenen Nutzung diese auch an Dritte gewinnbringend weiterzugeben.
    Da diese daten nach a-s weiterhin dem Nutzer gehören, ist dieser an den Einnahmen aus der Weiterveräußerung angemessen zu beteiligen.
    Dies kann man erweitern um die Einnahmen, die dem Diensteanbieter auf Grund der Profilbildung sowie der dahingehend personaliserten Werbung entstehen. Denn genau mit dieser Personalisierung der Werbung werden die Werbekunden auf die Plattform geholt und zahlen dafür nicht wenig Geld.

    e) Datenmitnahme
    Nach Kündigung bei einem Diensteanbieter sind ALLE Daten des Kunden unwiderruflich zu löschen. Gleichzeitig ist es verpflichtend, den Kunde bei Verlassend der Plattform/des Dienstes standardmäßig diese Daten (via Download oder xml oder Mail) „auszuhändigen“.

    Soweit meine 2c dazu.