Unfallverhütung

Für einen Kunden soll ich einen BITV-Test durchführen.

Die Auftragsmail enthielt aber wohl Teile die durch Copy&Paste erzeugt wurde. So stand da dieser Satz:

Pflichtgemaß weisen wir Sie darauf hin, dass die in § 2 Abs. 1 GUV 0.1 des Bayerischen
Gemeindeunfallversicherungsverbands genannten Vorschriften zur Unfallverhütung zu beachten sind.

Hihi, ich sehe mich schon mit einem Baustellenhelm vor der Tastatur sitzen…


1 Kommentar

  1. 1. mike

    Kommentar vom 12. Februar 2010 um 03:53

    solche Aufträge nimmst Du an? Bin erschüttert! ;)