Linkketten in der Justiz schon wieder

Ich dachte das Thema rechtliche Verantwortung bei Linkketten wäre schon 1998 in Rahmen einer Sache wegen vermeintlichen Bombenbauanleitungen im Netz geklärt gewesen…

Aber jetzt fängt ein Landgericht wohl wieder von vorne an:
Internet-Law: LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft .

Im Beschluss des Landgerichts Karlsruhe wörtlich:
„Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind“