Still und leise wurde das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister am 10. November 2006 geändert und verordnet zum Jahresanfang neue formale Anforderungen für Geschäftsbriefe.
Siehe dazu:
- Gesetzestext: Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister
- heise.de: Geschäftsbriefe per E-Mail: Vorsicht, Abmahnfalle
- tecchannel.de: Abmahnwelle erwartet: Seit 2007 gelten gesetzliche Pflichtangaben für E-Mails
- foerderland.de: Seit 2007 gilt das neue E-Mail-Gesetz:
Das seit 1. Januar geltende Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) schreibt vor, dass gewerbliche E-Mails bestimmte Informationen über das Unternehmen enthalten müssen, das die Nachrichten verschickt. Das schließt sowohl Angebote, Bestellungen und Kündigungen als auch Newsletter mit ein.
Die Abmahnanwälte, eBay-Betrüger, Datenhändler und SPAMer werden sich freuen ob dieser neuen Regelung. Wer hat diesen Blödsinn bloß verzapft?
Tja, Regierung Merkel setzt nun nach und nach das durch was unter Regierung Schröder beschlossen wurde.