Entwurf zur BayBITV veröffentlicht!

Die IuK-Leitstelle des bayrischen Innenministeriums veröffentlichte vor kurzem den Entwurf zur kommenden BayBITV.

Siehe:
Barrierefreies Internet

Der Entwurf ging im Mai den Behindertenverbänden Bayerns zu.
(Von denen wurde aber nicht viel Diskussion öffentlich.)

Nur kurz die wichtigsten Punkte:

  • Die Fristen zur Umsetzung der Barrierefreiheit sind überaus , ja geradezu überwältigend und extrem großzügig: Bis zum 31. Dezember 2010 (!) haben alte Angebote, die sich speziell an Behinderte richten, Zeit für Behinderte nutzbar zu werden. Alte Angebote, die sich an alle richten, haben Zeit bis zum 31.12.2013.
  • Soweit die Herstellung der Barrierefreiheit aus finanzieller, wirtschaftlicher und verwaltungsorganisatorischen Gründen unverhältnismäßig oder aus technischen Gründen unmöglich sein soll, braucht man es nicht zu machen
  • Für Gemeinden und sonstigen unter Aufsicht des Freistaats unterstehenden juristischen Personen des öffentl. Rechts (Körperschaften), mit Ausnahme des BR und der Landeszentrale für neue Medien, ist die Verordnung nur eine Empfehlung und keine Pflicht.
  • Das einzige Positive: Die Verordnung übernimmt die Standards der BITV des Bundes.
  • Na gut, noch etwas positives: Neue Webangebote, die nach dem 1.1.2007 veröffentlicht werden, sollen ab dann sofort barrierefrei sein.

Dies alles bedeutet eigentlich nichts anders als das die Verordnung das Gesetz einerseits in ihrer Verpflichtung aushöhlt (es gibt keine Pflicht mehr), und andererseits gibt es zudem durch §3.3 eine Pauschalentschuldigung vor, mit der sich eigentlich jede Einrichtung vor der Erfüllung drücken kann.

Das Europa-Projektbüro Herzogsägmühle hat ein Diskussionsforum zum Entwurf der BayBITV eröffnet.

Grundsätzlich erscheint mir der Inhalt der Verordnung nicht unbedingt konform mit neuen Erkenntnissen zu sein. Zwar wurden die Kosten für einen Relaunch in einem angemessenen Rahmen zwischen 5.000 und 40.000 Euro gemessen bei einem zeitlichen Mehraufwand von 10 – 15 % (wobei meine Consultationen auch einen gewissen Beitrag bei der unteren Grenze leisteten), jedoch fällt auf, daß die gesamte BayBITV nur den Aspekt der Vorteile für Menschen mit Behinderungen betrachtet.
Positive Effekte auf andere Lebenslagen oder Zugangssoftware (schließlich ist jeder ein „Behinderter“, wenn man mit einem neuen Webfähigen Handy surfen will) werden eigentlich kaum gesehen oder erwähnt. Wirtschaftliche Vorteile und positive Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit bleiben ebenfalls ungeschrieben.

Eine Stellungnahme von Marlies Pobloth-Kraus und Michael Kraus fasst zusammen, was eigentlich geändert werden müsste.

Die Stellungsnahme hätte eigentlich von den Verbänden kommen müssen. Die waren aber wohl entweder fachlich nicht auf der Höhe um zu merken was sie da bekommen haben, waren zu faul um es durchzulesen oder haben einfach ihre Arbeit nicht gemacht. Anders kann ich (und andere) mir die Stille von denen nicht erklären. Wäre ich Mitglied eines der Verbände würde ich meinen Vertreter gehörige die Leviten lesen oder zum Rücktritt auffordern.

Eines ist klar: Der Vortrag von Herrn Ganßer auf dem Webkongress Erlangen wird sehr interessant!

(Add:)
Es muss stark betont werden, daß dies ein Entwurf ist.
Weiterhin muss wegen dem Inhalt darauf verwiesen werden, daß er wohl durch Intervention des Finanzministeriums entsprechende Fristen und aushöhlende Wirkungen bekommen hat.
Die Ersteller im IuK sind da nicht unbedingt für verantwortlich zu machen.

1 Kommentar zu “Entwurf zur BayBITV veröffentlicht!

Kommentarfunktion ist geschlossen.