Bay. Innenministerium empfiehlt Orientierung an Bundes-BITV

Das bay. Innenministerium ist seit geraumer Zeit dabei, die ausbleibende Verordnung zum „Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ zu erarbeiten.

Nun findet sich auf der Seite des bay. Innenministeriums ein hilfreicher Hinweis.
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Vorläufig sollte man sich grundsätzlich an der BITV des Bundes hinsichtlich der erforderlichen Standards orientieren. Die konkreten Zeitangaben der 2002 erlassenen BITV können schon wegen des Zeitablaufes formalrechtlich nicht 1:1 in Bayern übernommen werden; es könnte aber eine analoge zeitliche Umsetzungsvorgabe – gerechnet ab dem Zeitpunkt des Erlasses der BayBITV – bestimmt werden. Das bedeutet auch eine relativ kurze Frist bei der Konzeption neuer Portale.