Das Ende der Ehrlichkeit – Von Domain-, Markengrabbing und Stimmungsmache

Ein Monat ist es nun her, seitdem ein Münchener Anwalt im Auftrage eines selbsternannten Internetdienstleiters damit begann, Abmahnung wegen der Benutzung des Wortes „Webspace“ an Provider zu senden.

Daß große Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Eintragung vom Namen „Webspace“ als Marke bestehen, war kein Hindernissgrund, gerade mal 4 Wochen nach Eintragung beim DPMA mit dieser Aktion zu beginnen.
Nicht nur die Art und Weise, mit welcher hanebüchernen Begründung die Eintragung erfolgte, sondern auch das zeitlich abgestimmte vorgehen der Abmahnungen, erwecken bei mir den Eindruck, es handelt sich von vornerein nur um eine mehr oder weniger geschickte Masche, schnell zu Geld oder wenigstens zu kostenloser Werbung für die eigene Person zu kommen.

Was ist innerhalb dieses Monats geschehen?
Zum einen hat trifft die Eintragung von „Webspace“ auf eine fast einstimmige Ablehnung aller betroffenen deutschen Provider. Noch nie zuvor in der Geschichte des deutschen Internets solidarisierten sich so viele Provider und „Netzgurus“. Doch dies verdeckt natürlich nicht die Tatsache, daß die deutsche Rechtsprechung unter Umständen langwierig sein kann und -besonders im Bereich des Interents- von der Allgemeinbildung der Richter abhängen kann. Entsprechend nüchtern muß man nun der Dinge harren.

Auf der anderen Seite darf aber nicht der bereits angerichtete Schaden durch die Eintragung von „Webspace“ übersehen werden! Es waren und sind schließlich nicht nur die abgemahnte Provider betroffen, sondern alle deutschen Provider.
Diese sind nicht nur gezwungen bis zur endgültigen rechtlichen Klärung einen Wettbewerbsnachteil durch die Nichtverwendung des längst allgemein gebräuchlichen Wortes „Webspace“ hinzunehmen; So sie nicht den Klageweg eingehen wollen, müssen sie notwendigen Seiten- und Werbeänderungen aus eigener Tasche zahlen.
Entsprechendes gilt für unzählige Reseller, Webdesigner und Webworker.
Kostenschätzungen für die deutsche Internetwirtschaft schwanken hier zwischen einigen Hundertausend, bis zu mehreren Millionen DM. Die Frage, inwieweit der Ex-Markeninhaber bei einer Löschung durch das DPMA, hierfür aufkommen mag, sei dahin gestellt.

Neben den konkreten Geschehnissen rund um die Noch-Marke „Webspace“ offenbaren Diskussionen und vorallem auch einige meinungsmachende Online-Medien ein eklatantes Niveau von Unwissenheit und Rechthaberei.
So wurde zum Beispiel die Eintragung der Marke Site-Promotion (R) im gleichen Topf wie „Webspace“ geworfen: Auch hier solle der Markeninhaber eine Abmahnwelle zum reinen Geldverdienst initiert haben. Wenn man sich die Sache dort aber genauer anschaut, so wird man schnell verstellen, daß dort weniger ein Markenmißbrauch von Seiten des Inhabers ausgeht, als viel eher eine Verleumdung durch Dritte, welche ihre guten Beziehungen zu Informationsmedien ausspielen.

Im Falle von „Webspace“ wird den Markenverletzern ohne Warnung sofort eine anwaltliche Abmahnung mit Kosten von 1280,- DM zugestellt. Im Falle von Site-Promotion (R) dagegen war der Markeninhaber persönlich bemüht die Markenverletzer auf sein Recht hinzuweisen mit der Bitte doch das „(R)“ einzutragen. Erst nachdem dies mehrfach ignoriert wurde, sah er sich gezwungen einen Anwalt einzuschalten.

In diesem Zusammenhang darf man zwei Dinge nicht vergessen: Zum einen, daß die Gründe für die Eintragung von Marken bei seriösen Domainbesitzern nicht darin liegen, damit primär Geld zu verdienen, sondern darin, ihre Domain gegen etwaige Forderungen von Dritten zu verteidigen, die ggf. Jahre nach Gründung der Domain, sich die die Marke eintrugen.
Zum anderen, daß eine eingetragene Marke verloren gehen kann, wenn man zuläßt, daß diese in den Allgemeingebrauch übergeht und jeden Bezug zum eigentlichen Markeninhaber verliert.

Fazit: Nachdem das Domaingrabbing (d.h. das massenhafte Kaufen von Domainnamen mit dem alleinigen Zweck diese den Markeninhabern erst gegen einen hohen Geldbetrag zu überlassen) durch aktuelle Gerichtsurteile als Einnahmequelle zu versiegen beginnt, scheint es einen Trend dahin zu geben, den umgekehrten Weg zu nehmen: Marken massenhaft einzutragen, über diese Domaininhaber abzumahnen und so schnell „an das große Geld“ zu kommen. Für professionelle Domainbetreiber und Provider ist es deshalb längst Gebot der Stunde, ihre Domainnamen ebenfalls markenrechtlich zu schützen.

Das dies auf längerer Sicht einen Nachteil für die wirtschaftliche Entwicklung des dt. Internets darstellt ist nur zum wiederholten Male festzustellen.
Es wird höchste Zeit, daß sich die Bundesregierung mit Ihrer Gesetzgebung des Internets annimmt. Das Beispiel USA, wo bereits jede 6. Stelle ein Heimarbeitsplatz ist, zeigt, daß sich das Internet zu einem der wichtigsten Wirtsschaftszweige entwickelt.

Quellen und Hintergrundinformationen

Abschlußbestimmungen und Bemerkung zum Kommentar

Der Kommentar gibt allein die persönliche Meinung von Wolfgang Wiese wieder.
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